Geschichte
Im Bürgerarchiv der Bürgergemeinde Sirnach sind historische Akten der Gemeinde Sirnach und Busswil archiviert, darunter Pläne, Urkunden, Rodel, Verträge, Protokolle und viele weitere Akten.
Das Bürgerarchiv ist nicht öffentlich zugänglich, nach Vereinbarung können die Akten jedoch eingesehen werden. Eine entsprechende Terminanfrage richten Sie bitte telefonisch unter 071 966 14 23 oder per E-Mail an die Bürgerschreiberin Flavia Scheiwiller.
1812 wurde der ganze Kanton Thurgau in Orts- und Munizipalgemeinden eingeteilt. Die Ortsgemeinden waren Trägerinnen des Bürgerrechts. Die Munizipalgemeinde Sirnach umfasste die elf Ortsgemeinden Busswil, Wiezikon, Horben, Wallenwil, Eschlikon, Holzmannshaus, Münchwilen, St. Margarethen, Oberhofen, Hofen und Sirnach. 1870 erfolgte die Abmachung, d.h. in allen Gemeinden, dass die Vermögen der Orts- und der Bürgergemeinden ausgeschieden werden.
Wo die Bürgergemeinden ihr Vermögen den Ortsgemeinden übereigneten, gab es keine Bürgergemeinden mehr. 1950 traten die Ortsgemeinden Münchwilen, Oberhofen und St. Margarethen aus der Munizipalgemeinde aus und bildeten die Einheitsgemeinde Münchwilen.
Zur Politischen Gemeinde Sirnach gehören seit 1997 die Ortsgemeinden Sirnach, Busswil, Wiezikon und die nördliche Hälfte von Horben.
Der Kanton Thurgau schreibt im «Gesetz über die Gemeinden» vor, dass in jeder Politischen Gemeinde höchstens eine Bürgergemeinde besteht – und diese den Namen der Politischen Gemeinde trägt. Wiezikon und Horben haben seit 1870 keine Bürgergemeinde mehr. In der Politischen Gemeinde Sirnach bestanden bis zum Zusammenschluss per 01.01.2012 die Bürgergemeinden Sirnach und Busswil.
An der ordentlichen gemeinsamen Bürgergemeinde -Versammlung der beiden Bürgergemeinden Sirnach und Busswil vom 09. September 2011 wurde die Gemeindeordnung gültig ab 01.01.2012 einstimmig genehmigt.
Die erste Abbildung des Sirnacher Wappens finden wir im 1699 entstandenen Fischinger Ämterbuch. Darin sind die verschiedenen Wappen der Guttäter des Fischinger Klosters und Konventualen (stimmberechtigte Klostermitglieder) enthalten. Diese sind in einer Zeit der niedergehenden Heraldik gemalt worden und weisen hin und wieder Fehler auf, die darauf zurückzuführen sind, dass die Farben auf den Vorlagen nicht mehr richtig erkennbar waren. Es ist daher gut möglich, dass sich ein solcher Fehler in die Darstellung des Sirnacher Wappens eingeschlichen hat. Nach einer alten heraldischen Regel kann nämlich kein silberner Balken auf einem goldenen Schild angebracht werden, denn schon auf kurze Distanz verschwimmen Gelb und Weiss, es kann so unmöglich ein einprägsames Wappen entstehen. Genauso wurde aber das Sirnacher Wappen dargestellt. 1950 wurde durch eine einfache und bescheidene Korrektur dieser heraldische Fehler behoben. Man vertauschte das Weiss des Schrägbalkens mit dem Rot der Muscheln. Die Farben Rot, Gelb und Weiss sind mit der Zugehörigkeit zum Tannegger Amt erklärbar.